Polizei betreut Stalking-Opfer
14.Februar 2012
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Wenn Ronny S. (Name geändert) sein Facebook-Account öffnet, hat er bereits 15 neue Nachrichten in seinem Posteingang. Der Inhalt ist prekär. Details aus seinem Liebesleben, anhand von Statusmeldungen angefertigte Bewegungsprofile, Drohungen und Anschuldigungen. Seine Stalkerin, eine verschmähte Liebhaberin, besser gesagt seine neurotische Ex-Freundin, terrorisiert den 26-Jährigen nun seit mehr als einem Jahr.
Ronny erinnert sich noch genau, wie das Ganze angefangen hat. In der gemeinsamen Wohung hatte er es schon lange nicht mehr ausgehalten. Der paranoide Wesenszug seiner ehemaligen Flamme war ihm nicht gleich aufgefallen. Als er eines Tages nach Hause kam, fand er eine, in akribischter Arbeit zusammengepuzzelte Seite aus seinem Tagebuch, dass er am Tag zuvor in den Müll geschmissen hatte.
Mittlerweile nimmt die Verfolgung durch die Stalkerin geradezu groteske Züge an. “Sie scheint nie zu schlafen”, meint Ronny, “Wie ein Tier auf der Lauer, hockt diese kranke Frau hinter den Geranien meines Nachbarn und starrt stundenlang in mein opulentes Wohnzimmer”
Derartige Vorfälle häufen sich in den letzen Jahren. Gerade durch soziale Netzwerke wie Facebook hat das virtuelle Stalking neue Dimensionen angenommen. Die deutsche Justiz reagierte auf das obsessive Verhalten geschmähter Bürger und Bürgerinnen im Jahre 2007 mit dem sogenannten “Nachstellungs-Paragraphen” (§ 238 StGB).
Wer dem Stalker durch vehementes, entschlossenes Auftreten nicht Einhalt gebieten kann, dem kann nur geraten werden, Hilfe bei der örtlichen Polizeistation einzuholen. Denn Nachstellen ist keinesfalls ein Kavalliersdelikt. Für viele Opfer ist ein geregelter Tagesablauf erschwert, bis gar nicht möglich. Der Stalker lauert in jeder Alltagssituation und wird nicht selten sogar handgreiflich.
Erfüllt der Täter den Tatbestand des Nachstellens, so kann ihm eine Haftstrafe bis zu drei Jahren drohen.







