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London: Klinik für Stalker eröffnet

5.Januar 2012
© SePp - Fotolia.com

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Nicht nur bekannte Teenie-Bands wie Tokio Hotel, die gezwungen waren, aufgrund eines militanten Stalkers mehrere Male ihren Wohnsitz zu ändern. Vor allem im privaten Bereich, von der Öffentlichkeit ungesehen, fallen immer mehr Menschen einem Stalker zum Opfer. Sie werden verfolgt, bedrängt und zum Teil massiv bedroht und beleidigt. Eine Studie ergab, dass drei Viertel aller Opfer, die von einem früherem Partner umgebracht wurden, zuvor von selbigem auch bedrängt und belästigt worden waren.
Aufgrund dieser stetig wachsenden Zahlen und Vorfälle, wurde in London im Dezember vergangenen Jahres eine Klinik eigens für Stalker eingerichtet. Dabei beruft man sich auf Untersuchungen, die Hinweis darauf geben, dass Medikamente wie Anti-Depressiva sowie auch Verhaltenstherapien und Training im Bereich Sozialkompetenz maßgebend hilfreich für Stalker sind. So ist man der Überzeugung, Leben retten zu können, indem man Stalkern Hilfe zukommen lässt.

Die neuartige Spezialabteilung befindet sich nun im St. Ann´s Hospital im nördlichen London. Um die Arbeit zu erleichtern und intensivieren, will man seine Patienten hier in vier unterschiedliche Kategorien einteilen. Zu einer Kategorie zählen jene, die von ihrem bereits einmal zurückgewiesen wurden und ihm dies nun nachtragen. Wenn das Opfer sich nicht bereit erklärt, seinen Nachsteller zurückzunehmen, werden Strafen dafür ausgeübt, die sich im Stalking äußern. Zu einer weiteren Kategorie zählen solche Verehrer, die autistische Verhaltensmuster aufweisen und dahingehend Hilfe brauchen. Weiterhin gibt es Stalker, die krankhaft besessen von ihrem Opfer sind und andere, die sich wie Jäger verhalten und oftmals mit Handschellen und Seilen bei ihrem Vorgehen erwischt werden.

Auf diese Weise teilen die behandelnden Psychiater des St. Ann´s Hospitals die Patienten und gleichzeitigen Täter in Gruppen ein, um intensiver und erfolgreicher mit ihnen arbeiten zu können. Denn bisher wurden nur jene Täter behandelt, bei denen ein anderes psychisches Problem nachgewiesen werden konnte.

Der Liebeswahn

14.September 2011
Im Wahn, Quelle: or(a)rido./Flickr.com

Im Wahn, Quelle: or(a)rido./Flickr.com

In den Medien tauchte vor einigen Jahren ein Begriff auf, den man so vorher noch nicht kannte: Stalking. Bisher hatte man diese Form des Verbrechens nur als Belästigung gekannt. Dabei ist Stalking weitaus mehr. Es setzt eine psychische Störung beim Täter voraus. Mit Stalking beschreibt man allgemein das Verhalten von Menschen, die einen anderen Menschen in vielerlei Hinsicht belästigen. Dies kann durch Anrufe, persönliche Besuche, Briefe oder SMS erfolgen. Dabei ist das Muster der Interventionen von Fall zu Fall unterschiedlich. Es gibt für Stalking nicht die eine Ursache. Vielfältige Gründe können dieses abnorme Verhalten auslösen. Am häufigsten ist jedoch die Form des Stalkings, bei der jemand aus „Liebe“. Gründe dafür können eine nicht erwiderte Emotion sein oder der Wunsch, eine zerbrochene Partnerschaft oder Ehe wieder zu kitten. Aber auch Groll oder Ärger gegenüber einem Menschen kann das Stalking auslösen. In manchen Fällen stalken Menschen, weil sie darin ihren Lebenssinn sehen. Dies ist jedoch die seltenste und psychisch am meisten gestörteste Form. Erstaunlich ist, dass die Täter zu 80 Prozent männlich sind. In den häufigsten Fällen handelt es sich dabei um Ex-Partner. Stalking ist von Dauer. Oftmals wird der Begriff Stalking schon bei einer belästigenden Aktion verwendet, dies ist jedoch völlig falsch. Wer stalkt, tut dies regelmäßig, meist mehrmals am Tag. Die Belästigungen können sich über Monate oder Jahre hinziehen. Wer von einem Stalker bedrängt wird, der sollte nach einer gewissen Zeit die Polizei einschalten. Jegliches Beweismaterial sollte gesichert werden, um etwas gegen den Stalker „in der Hand zu haben“. Sollte dieser gewalttätige Drohungen aussprechen, so muss man sofort handeln. Denn es ist stets zu bedenken, dass Stalker sich die Welt „auf ihre Weise“ erklären, also unzurechnungsfähig sind.

Stalker und ihr labiles Selbstwertgefühl

7.September 2011
Stalker, Foto von Zadi Diaz/flickr.com

Stalker, Foto von Zadi Diaz/flickr.com

Wer Opfer eines Stalkers ist, erfährt den Druck psychischen Dauerstresses und oft traumatische Spuren, die das Nachstellen und Belästigen hinterlassen.

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr fast 30 000 Fälle von Stalking zur Anzeige gebracht, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt. Ingrid Pfeifer ist nur eine von vielen, die einem solchen Fall zum Opfer wird, als sie über eine Partnerbörse im Internet einen scheinbar vielversprechenden Kandidaten kennenlernt. Nach anfänglichen Eifersuchtsszenen und SMS-Terror, will die Angestellte die Beziehung beenden. Das macht den 42-jährigen rasend vor Wut, woraufhin er sie mit Beleidigungen, Briefen und Anrufen bombadiert und ihr zuletzt bei einem Tierarzttermin auflauerte, über den er sich informierte, indem er sich als ihr Ehemann ausgab. Aus Angst heuchelt Ingrid Pfeifer ihm zunächst Liebe vor und muss sich bei einem weiteren Versuch, den Kontakt abzubrechen an die Polizei wenden, als der Bekannte ihr erneut drohte, sie in ihrer Wohnung aufzusuchen. Nachdem sie panisch aus ihrer Wohnung geflüchtet war, erfuhr sie wenig später, dass der “vielversprechende” Internetkontakt in Uhaft sitzt.

Fast 90 Prozent der Täter sind Männer, die ihren Opfern auflauern. Viele von ihnen wurden zuvor bereits einmal verlassen oder enttäuscht und verbuchen ihren Terror als Liebesbeweise. Es geht um Macht und Kontrolle über das Opfer aufgrund von Verlustängsten. Fast 20 Prozent der Täter wenden auch Gewalt an. Stalker haben kein eindeutiges Persönlichkeitsbild, weshalb sie anfangs als verständnisvoll und fürsorglich eingestuft werden können. Solche Menschen besitzen meist kein Selbstwertgefühl und wiederholen ihre Taten, stehen sich sogar teilweise ihre Anhänglichkeit ein. Auch Ingrid Pfeifer war gerührt von der Ehrlichkeit ihres Bekannten, als sie ihn auf seine Eifersuchtsszenen mit Unterstellungen und Beleidigungen anspricht.

Zurückweisung ist für diese Täter inakzeptabel. Sie sehen sich selbst in der Rolle des Opfers als Gedemütigten, was ihnen ihr verzerrtes Realitätsbild suggeriert.

Opfer von Stalking sollten in jedem Fall ihr Umfeld informieren und sich an die Polizei wenden.

Ungewöhnliches Urteil gegen Stalker

8.Juni 2011
Landgericht, Foto von efbewe/flickr.com

Landgericht, Foto von efbewe/flickr.com

Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt ist die Bewährung für die 21-jährige Angeklagte in einem Stalking-Prozess. Das Krefelder Landgericht entschied zu Beginn des Monats das eher ungewöhnliche Urteil, die junge Frau dauerhaft in einer Psychatrie unterzubringen, sofern sie ihr Verhalten nicht ändere. Konkret bedeutet dies, dass sich die Beschuldigte in weiterer Zukunft nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf, um einer dauerhaften Einweisung zu entgehen. Folgen weitere Straftaten, müsse man sie als Gefährdung für die Allgemeinheit und dauerhafter Behandlung dürftig, einstufen.

Opfer der Angeklagten war ihre Chefin, die sich durch ständiges Auflauern, Telefonanrufe, Liebesbekundungen und Morddrohungen, massiv unter Druck gesetzt und verängstigt fühlte. Monatelang ließ die ehemalige Chefin der nach Äußerung des Krefelder Landgerichts psychisch Kranken, dies über sich ergehen, bis sie sich zuletzt nicht einmal mehr vor die Tür traute. Mehrere hundert Anrufe gingen zwischen April 2009 und Februar 2010 bei ihr ein, während der Arbeit nahm sie aus Angst keine Anrufe mit unbekannter Nummer mehr an. Als sich Kopfschmerzen und Schlafstörungen als Folge einstellten, versuchte sie durch einen Umzug Weiterem zu entkommen, so schildert die Geschädigte vor Gericht.

Das Gericht entschied die Angeklagte, zur Tatzeit 20 Jahre alt, aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur als Heranwachsende und somit unter dem Jugendstrafrecht zu behandeln.

Seit vier Jahren gibt es nun schon das Gesetz gegen Stalking. 113 Menschen, darunter fast ausschließlich Frauen, erstatteten vergangenen Jahres Anzeige gegen ihre Nachsteller. Doch obwohl in 92 % der Fälle auch ein Täter ermittelt werden kann, kommt es so gut wie nie auch zu einem gerichtlichen Prozess. Bevor ein Täter keine Gewalt anwendet oder die Lebensgestaltung seines Opfers erheblich beeinträchtigt, hat die Polizei kaum Handlungsmöglichkeiten. In diesen Fällen dürfen ausschließlich sogenannte “Gefährderansprachen” angewandt werden. Doch helfen kann das den Wenigsten.