Stalking-Fälle werden weniger
1.Juli 2011Seit 2007 wird Stalking in Deutschland als Straftat anerkannt. Mit dieser Anerkennung wurde auch das Anti-Stalking-Gesetz eingeführt. Als Bilanz der Einführung konnte die Polizei in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 640 weniger Fälle als im Jahr 2008, da waren es noch 2.632.
Dennoch gibt es eine hohe Dunkelziffer in diesem Bereich. Denn viele der Opfer zeigen ihre Stalker gar nicht erst an und außerdem werden laut dem Landespolizeipräsidenten Wolf Hamman viele Stalking-Delikte gar nicht mit in die Statistik einfließen,wenn sie mit anderen Straftaten einhergehen.
Wenn man zum Beispiel mitten in der Nacht mit Telefonanrufen terrorisiert wird, die am Ende oft in eine psychische Störung münden, dann wird der Stalker wegen Körperverletzung und nicht wegen Stalking verurteilt und kann somit nicht in die Statistik einfließen.
In 2009 wurden in Süddeutschland 70 Menschen nach dem Anti-Stalking-Gesetz verurteilt. Die Zahlen für 2010 liegen leider noch nicht vor. 50 Stalker mussten Geldstrafen zahlen, gegen 20 wurden Freiheitsstrafen verhängt. Die längsten Strafen lagen zwischen einem und zwei Jahren. Hinzu kommen bei diesen Strafen meist Annäherungsverbote.
80 Prozent der Opfer von Stalkingfällen sind laut Polizei Frauen, welche vor allem von Nachbarn, Arbeitskollegen oder dem Ex-Partner verfolgt werden. Das Beste sei es nach Aussagen der Polizei,den Stalker frühstmöglich anzuzeigen, um ihm seine Grenzen aufzuzeigen. Denn es ist wichtig dem Stalker zu zeigen: ” Bis hier hin und nicht weiter!” Denn wenn man das Nachstellen geduldig erträgt, hören die Stalker nicht auf.
Das Anti-Stalking-Gesetz war ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings muss es nach der Ansicht des Opferverbandes Weißer Ring noch weiter gehen. Denn nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts im April, haben Betroffene zur Zeit nur Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn ihnen auch körperliche Gewalt zugefügt wurde.