Posts Tagged ‘Opfer’

Promis in der Stalker-Falle

14.Februar 2012
© unpict - Fotolia.com

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Natürlich hat es nicht nur Vorteile, reich, schön und berühmt zu sein. Viele Promis leiden unter besessenen Fans, die sie verfolgen, bedrohen und sogar in das eigene Heim eindringen – trotz Zäunen und Bodyguards. Opfer eines Stalkers wurde auch die Pop-Diva Madonna. Der Mann, der sie verfolgt und bedroht hat, wurde 1996 sogar zu zehn Jahren Haft deswegen verurteilt. Er hatte der Sängerin Gewalt angedroht, wollte sie zwingen, ihn zu heiraten. Nach dem Ende seiner Haftzeit wurde er in eine psychiatrische Klinik überwiesen. Vor Kurzem flüchtete er jedoch aus der Klinik in Norwalk im Südosten von Los Angeles. Die zuständige Polizei bestätigte dies und warnte, dass der Mann “hochgradig psychotisch” sei, wenn er seine Medikamente nicht nimmt. Nach einer Woche haben sie ihn schließlich gefasst und festgenommen. 

Madonna muss einen ziemlichen Schock haben, schließlich hat ihr der Stalker damals schon gedroht, dass er ihr “die Gurgel durchschneiden” wird. Sie hat sich damals hinter ihren Bodyguards versteckt, aber der Mann ist in ihre Villa eingedrungen. Ein Wachmann der Popdiva konnte ihn aufhalten, der Stalker wurde durch zwei Schüsse verletzt. Über seine Flucht hat sie sich noch nicht geäußert. Anders als Halle Berry: Auch sie wurde von dem gleichen Mann damals bedroht. Jetzt reagiert sie offenbar auf dessen Flucht und will mit ihrem Verlobten und ihrer Tochter nach Frankreich auswandern. 

Allerdings laufen nicht nur Hollywood-Divas Gefahr, Stalking-Opfer zu werden. Auch die deutsche Biathlon-Weltmeisterin Magdalena Neuner hatte schon derartige Probleme. Der Stalker, der sie mehrfach belästigt hat, wurde in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Der 44-Jährige war 2010 sogar auf Neuners Balkon geklettert und hatte an ihr Fenster geklopft. Die Sportlerin erlitt einen Schock und verständigte die Polizei.

Stalkingattacken mit fatalen Folgen

6.Dezember 2011

Länger als zwei Wochen kämpften Ärzte auf der Intensivstation in Leipzig um das Leben einer 25-jährigen Arabistik-Studentin.  Doch trotz aller Bemühungen erlag die junge Frau nach langer Zeit im Koma ihren schweren Verletzungen.
 
Am 8. November wurde Franziska S. blutüberströmt in einem Studentenwohnheim vorgefunden, wo sie offenbar einem Stalker zum Opfer gefallen war. Einige Tage später wurde ein nur wenige Jahre älterer Chemie-Student mit dem vorläufigen Verdacht auf versuchten Totschlag festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Schon vor zwei Jahren soll der Berliner sich in die junge Studentin verliebt haben und drängt sich ihr nach Abweisung, mit Mails, SMS und Geschenken auf. Franziska S. zeigte den Stalker sogar mehrmals bei der Polizei an. Am 9. November dann soll er seinem Opfer dann im Studentenwohnheim aufgelauert sein und ihr mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen haben. Zeugen wollen den 27-jährigen zur mutmaßlichen Tatzeit vom Wohnheim flüchten sehen und die Polizei ermittelt derzeit nun wegen Mord.

Im Frühjahr wurde einer 17-jährigen in Berlin von ihrem Ex-Freund der Bauch aufgeschlitzt, weil diese sich endgültig von ihm trennen wollte. Mit der Drohung, dass sie beim nächsten Mal tot wäre, stach er ihr das Messer in den Bauch und hinterließ eine Wunde, an der Basra A. fast verblutete. Dennoch klagte man den 19-jährigen Täter lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung an und verurteilte ihn zu zwei Jahren und vier Monaten Haft.

Deutschlandweit kommt es zu zahlreichen Vorfällen, bei denen vor allem Frauen Stalking-Opfer werden. Doch Untersuchungen zeigten, dass, wie auch bei den beiden jungen Frauen, am häufigsten Personen betroffen sind, die eine Beziehung mit dem Täter beendet oder einen Beziehungswunsch seinerseits abgewiesen haben. Mehr als 90 % der Opfer sind weiblich und nicht vorzugsweise Prominente, vor allem auch Berufsgruppen mit Kundenverkehr, Patienten oder Klienten können schnell zu Betroffenen werden.

Fall vor Gericht: 7 Jahre vom Ex gestalkt

6.Dezember 2011
© Klaus Eppele - Fotolia.com

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Sieben Jahre lang verfolgte und beobachtete der Diplom-Ingenieur Franz A. seine Ex-Freundin Maria K. Der 53-Jährige ist der Frau mehrmals hinterher gezogen, als sie ihre Wohnung in München gewechselt hat, beobachtete sie mit dem Fernglas, führte ein detailliertes Tagebuch über ihre Aktivitäten und verfolgte sie im Auto auf dem Weg zur Arbeit. Manchmal warf er ihr im Vorbeifahren einen Strauß Rosen vor die Füße. Das Opfer erzählt: “Ich hatte solche Angst, dass ich die Wohnung kaum noch verlassen habe. Ich war teilweise arbeitsunfähig”.
Selbst ein richterliches Kontaktverbot konnte ihn nicht davon abhalten, Maria K. nachzustellen: 2006 erhielt er die Anordnung, sich ihr nicht mehr zu nähern, 2010 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, doch erst im April 2011 wurde er vorläufig festgenommen. Auf seinem Laptop fand die Polizei eine Datei mit dem Namen “Maria – Sporadische Beobachtungen”, die fast 100 doppelt bedruckte Seiten mit Informationen über das Opfer enthält (“7.05 Uhr: Das Licht geht bei Maria an.”). Franz A. träumte von einer gemeinsamen Zukunft mit Kind. Seine Wohnung war familiengerecht, im Schlafzimmer stand das Ehebett und das Kinderzimmer war vollständig eingerichtet. 

Nach seiner Festnahme hat sich Franz A. in stationäre Therapie begeben und sein Unrecht erkannt: “Es tut mir leid. Erst durch die Therapie habe ich eingesehen, dass ich etwas Schlimmes getan habe”. Das Richterurteil: Ein Jahr Haft mit Bewährung. A. muss sich eine Wohnung suchen, die mindestens zwei Kilometer von der des Opfers entfernt liegt, weiter in Therapie gehen und darf sich Maria K. nicht mehr als auf 100 Meter nähern. 

Das Verhalten von A. entspricht dem typischen Muster eines Stalkers. Er sammelt Informationen, um es stellen zu können. Meistens handelt es sich um Fälle von gescheiterten Beziehungen bzw. zurückgewiesenen Avancen, manchmal trifft es aber auch Arbeitskollegen oder Nachbarn. 

Wer wird Opfer

24.November 2011

 

© Knut Wiarda - Fotolia.com

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Jeder hat schon mal von diesem beängstigendem Phänomen gehört: dem Stalking. Menschen werden von anderen Menschen, beobachtet, bedrängt und schlimmstenfalls sogar bedroht. Oft können die Opfer der sogenannten “Stalker” nichts dafür, dass sie zum Ziel seiner soziopathischen Verhaltensweisen geworden sind. Auch wenn in erster Linie Personen betroffen sind, die sich von ihrem Lebenspartner, dem Mann oder der Frau, dem Freund oder der Freundin getrennt haben, oder aber auch nur die Avancen von Verehrern zurückgewiesen haben, rechtfertigt das nicht das eindeutig grenzüberschreitende Verhalten der Verlassenen oder Abgewiesenen. Doch nicht nur offensichtlich gescheiterte Liebesbeziehungen ziehen eventuelle Stalking-Probleme nach sich, auch Arbeitskollegen, flüchtige Bekannte, der One-Night-Stand oder gänzlich Fremde können zum Stalker werden. Nach einer Studie aus den USA wurden acht Prozent der amerikanischen Frauen und zwei Prozent der Männer schon mal bestalkt. 
Im weiteren Sinn können Stalker aber auch Menschen sein, die sich mit der Distanzierung einer Person oder einer Gruppe nicht abfinden wollen und denken, noch eine “offene Rechnung” begleichen zu müssen oder einfach nur – aus verschiedensten Gründen – Druck ausüben wollen. Ziel dieser gestörten Verhaltensweisen ist es meist, die Opfer zur Rückkehr und zur Annäherung zu zwingen. Keineswegs sollte man mit einem Menschen, der sich so verhält, Mitleid haben, denn gute Intentionen finden sich bei einem solchen Verhalten kaum. Ein anderes Ziel kann es nämlich genauso gut sein, sein Opfer runter zu ziehen bzw. negative Gefühle, Gedanken oder Verhaltensweisen hervor zu rufen oder ebenfalls abzugrenzen. 
Wer Opfer solcher Aufdringlichkeiten und weit gefasst wohl Psycho-Spielchen wird, sollte dies keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen oder gar Mitgefühl mit dem Täter haben. Am besten sucht man professionelle Hilfe.
 

Promi-Stalker greifen häufig auf Gewalt zurück

11.Oktober 2011

Stalking, Foto: darty28_flickr

Stalking, Foto: darty28_flickr

Stalking ist das krankhafte und inzwischen auch strafrechtliche verfolgbare Nachstellen und Verfolgen von Personen mit Briefen,Telefonaten, E-Mails und über andere Kanäle.

Besonders häufig sind Prominente davon betroffen, denn sie stehen im Licht der Öffentlichkeit und schnell kann die Bewunderung dieser von Seiten der Täter auch in blinden Hass mit tätlichen Übergriffen umschlagen.

Laut Aussagen des forensischen Psychiaters der Monash-University in Melbourne (Australien) Paul Mullen sind diese VIP-Stalker meist seelisch gestört. Sie leiden oftmals unter Psychosen,welche auch mit schweren psychischen Störungen und dem Verlust des Realitätssinnes einhergehen.

In Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Promi-Stalker etwa zu 80 Prozent an einer psychischen Krankheit,wie etwa Schizophrenie,Halluzinationen oder Wahrnehmungsstörungen leiden. Diese Gruppe von Stalker wird mit dem Begriff “intimacy seekers”  (“Intimitätshungrige”) zusammengefasst. Dabei versuchen die Täter krampfhaft eine Beziehung zu ihren Opfern aufzubauen. Dabei leiden sie häufig unter einer Psychose mit der wahnhaften Zuneigung zu einer unerreichbaren Person. Sie glauben, dass auch ihr Opfer sie liebe.

Hilfe für Stalker ist auch deshalb sehr wichtig, weil damit Gewalt und Attentate vermieden werden können. Denn ungefähr die Hälfte der Anschläge auf Prominente ist auf Stalker zurückzuführen.

Seit März 2007 gibt es ein Anti-Stalking-Gesetz, womit die Verfolger auch rechtlich belangt werden können. Dabei kann es in schweren Fällen sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren kommen, wenn der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines angehörigen oder dem Opfer nahestehenden Person verursacht hat.

Stalker und ihr labiles Selbstwertgefühl

7.September 2011
Stalker, Foto von Zadi Diaz/flickr.com

Stalker, Foto von Zadi Diaz/flickr.com

Wer Opfer eines Stalkers ist, erfährt den Druck psychischen Dauerstresses und oft traumatische Spuren, die das Nachstellen und Belästigen hinterlassen.

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr fast 30 000 Fälle von Stalking zur Anzeige gebracht, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt. Ingrid Pfeifer ist nur eine von vielen, die einem solchen Fall zum Opfer wird, als sie über eine Partnerbörse im Internet einen scheinbar vielversprechenden Kandidaten kennenlernt. Nach anfänglichen Eifersuchtsszenen und SMS-Terror, will die Angestellte die Beziehung beenden. Das macht den 42-jährigen rasend vor Wut, woraufhin er sie mit Beleidigungen, Briefen und Anrufen bombadiert und ihr zuletzt bei einem Tierarzttermin auflauerte, über den er sich informierte, indem er sich als ihr Ehemann ausgab. Aus Angst heuchelt Ingrid Pfeifer ihm zunächst Liebe vor und muss sich bei einem weiteren Versuch, den Kontakt abzubrechen an die Polizei wenden, als der Bekannte ihr erneut drohte, sie in ihrer Wohnung aufzusuchen. Nachdem sie panisch aus ihrer Wohnung geflüchtet war, erfuhr sie wenig später, dass der “vielversprechende” Internetkontakt in Uhaft sitzt.

Fast 90 Prozent der Täter sind Männer, die ihren Opfern auflauern. Viele von ihnen wurden zuvor bereits einmal verlassen oder enttäuscht und verbuchen ihren Terror als Liebesbeweise. Es geht um Macht und Kontrolle über das Opfer aufgrund von Verlustängsten. Fast 20 Prozent der Täter wenden auch Gewalt an. Stalker haben kein eindeutiges Persönlichkeitsbild, weshalb sie anfangs als verständnisvoll und fürsorglich eingestuft werden können. Solche Menschen besitzen meist kein Selbstwertgefühl und wiederholen ihre Taten, stehen sich sogar teilweise ihre Anhänglichkeit ein. Auch Ingrid Pfeifer war gerührt von der Ehrlichkeit ihres Bekannten, als sie ihn auf seine Eifersuchtsszenen mit Unterstellungen und Beleidigungen anspricht.

Zurückweisung ist für diese Täter inakzeptabel. Sie sehen sich selbst in der Rolle des Opfers als Gedemütigten, was ihnen ihr verzerrtes Realitätsbild suggeriert.

Opfer von Stalking sollten in jedem Fall ihr Umfeld informieren und sich an die Polizei wenden.

Fall vor Gericht: 51-jährigem droht Psychatrie

5.September 2011
Justizia: Das Recht hat entschieden, Quelle: hofmannmicha/Flickr.com

Justizia: Das Recht hat entschieden, Quelle: hofmannmicha/Flickr.com

Vor vor einigen Jahren war Stalking noch ein Randthema in den Medien und auch in den Gerichtssälen, doch mittlerweile hat man das Problem erkannt, das bei weitem keine Seltenheit ist.

Nun musste sich wieder einmal ein Stalker vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Der 51 Jährige hatte eine 36 jährige Kassiererin verfolgt und gestalkt. Der Fall wurde jedoch an das Landgericht weitergeleitet, das nun prüfen soll, ob der Mann überhaupt zurechnungsfähig ist und ob er in eine Klinik eher unterzubringen ist, als in ein Gefängnis.

Der 51 jährige Landwirt hatte sich auf den ersten Blick in die Kassiererin verliebt und ging selbstverständlich von einer Gegenseitigkeit aus. Da sie ihn angelächelt hatte, hegte er keine Zweifel an ihren Gefühlen ihm gegenüber. Doch die Kassiererin schaute nur freundlich zu ihm rüber, weil er ihr nächster Kunde gewesen ist und das von ihr als Angestellte verlangt wird. Der Mann stellte ihr nach und legte Blumen vor ihre Wohnung. Als der Filialleiter von dies mitbekam, erteilte er dem 51 Jährigen Hausverbot in dem Supermarkt an der Südeifel. Doch der Stalker hörte mit seinen Briefen und Zuwendungen der 36 Jährigen gegenüber nicht auf. Er schrieb ihr Sätze wie ‘Du hast das Zeug, meine First Lady zu sein’ oder ‘Du bist mein Ein und Alles.

Das Opfer der ungebetenen Zuwendungen versuchte es zuerst mit einem klärenden Gespräch, als dies nicht wirkte, forderte sie von dem Stalker, er solle sie in Ruhe lassen. Doch als das auch seine Wirkung verfehlte, veranlasste sie beim Gericht einen Kontaktverbot. Auch daran hielt sich der 51 jährige Stalker nicht. Der Kassiererin ging es zunehmend schlecht, so dass sie schlussendlich Antidepressiva nehmen musste, um ihre Angstzustände im Rahmen zu halten. Freunde und Familie rät ihr zum Umzug. Nach kurzer Zeit findet sie der Stalker wieder und nimmt erneut den Kontakt zu ihr auf, noch immer im Glauben, die Frau würde seine Gefühle erwidern.

Der Fall landet endgültig vor Gericht. Von der psychiatrischen Gutachterin erhält der 51 jährige Landwirt eine Bescheinigung zur psychiatrischen Störung. Er ist ein Wiederholungstäter, der die Realität nicht erkennt. Das Amtsgericht sieht die Dringlichkeit ein und schickt nun den Fall an das Landgericht weiter.

Die Geschichte eines Stalkingopfers

18.August 2011

Stalking, Foto: sikkboy_flickr

Allein in Sachsen- Anhalt wurden im Jahr 2010 über 1000 Fälle von Stalking gemeldet. Das ständige hinterher telefonieren, verleumden und schikanieren wird schon lange nicht mehr als ein Kavaliersdelikt verschmähter Verliebter angesehen. Stalking ist kriminell und gefährlich, wie auch die Geschichte der Melanie G. Zeigt. Sie hat nach langen Qualen Zuflucht in einem Frauenhaus gefunden und versucht nun ein neues anzufangen. Sie befindet sich heute 700 Kilometer von ihrem Peiniger entfernt und trotzdem wird sie sich wohl niemals 100 prozentig sicher fühlen.

Die zweifache Mutter wurde von ihrem Mann mehrere Jahre gestalkt und bedroht. Sie hat die Hölle auf Erden durchgemacht. Am Ende hatte sie ihren Glauben in eine Zukunft verloren und meint, dass wenn das Frauenhaus und die Polizei ihr nicht so tatkräftig geholfen hätten, sie hätte sich nicht selbst retten können. Heute weiß Melanie G., dass man nicht aufgeben darf und man sich Unterstützung holen muss. Seit einiger Zeit setzt sie sich persönlich für andere Opfer ein, indem sie sich ehrenamtlich mithilft. Sie erzählt den Frauen ihre Geschichte und wie das Frauenhaus ihr geholfen hat. Sie versucht für die Fraune da zu sein, genauso wie die Sozialarbeitinnen damals für sie da gewesen sind.

In Frauenhäusern finden Frauen und ihre Kinder Schutz vor ihren Peinigern. Sie helfen ihnen ihr Leben neu zu ordnen und kümmern sich gemeinsam mit den Frauen um ihre Kinder. Frauen, denen viel Leid angetan wurde, benötigen auch seelischen Beistand. In Frauenhäusern erhalten die Frauen jede Hilfe, die sie brauchen. Ihre Aufnahme und der Aufenthalt wird nicht weitergereicht. Zivile Personen erhalten keine Informationen über die Frauen und ihre Kinder. Sie helfen ihnen beim Aufbau eines neuen Lebens fernab der Täter. Dies steht an erster Stelle.