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Gerichtsurteile gegen Stalker

27.März 2011

Ein Gerichtsurteil vom Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) hat eine entscheidendes Urteil für die Behandlung von Stalkern getroffen. Nach dem Urteil gilt in extremen Fällen auch eine Ordnungshaft als eine zulässige Methode zum Schutz gegen Stalker. Der Greiheitsentzug gilt dann als eine angemessene Maßnahme, wenn alle vorigen vom Gericht verordneten Sanktionen gegen Gewalt oder Nachstellung einer Person dauerhaft missachtet wurden.

Der entscheidende Fall trug sich in Germersheim zu. Dort hatte das Amtsgericht einem Ehemann untersagt mit seiner Frau in Kontakt zu treten. Jede Form der Kommunikation, also Telefonate, Faxe, E-Mails oder SMS wurden grundsätzlich verboten. Nachdem sich der Mann hartnäckig den Anordnungen des Gerichts widersetzte, wurde schließlich eine Ordnungshaft angeordnet. Die Entscheidung wurde durch das Pfälzische Oberlandesgericht bestätigt. Wenn mildere Strafen keine Änderung der Situation zur Folge hätten, so betonten die Richter des OLG, so sei der Freiheitsentzug eine adäquate Maßnahme um andauernde Nachstellungen zu verhindern.

Damit ist ein grundsätzliches Urteil über den Umgang mit Stalkern gesprochen worden. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl, der durch Stalker bedrohten Personen drastisch erhöht. Besonders Frauen werden immer häufiger Opfer durch psychischen und physischen Terror. Bei den Stalkern handelt es sich in der Regel um einen Expartner, aber auch völlig Unbekannte können zu Opfern von Stalkern werden. Das Gesetz antwortet auf diese drastische Entwicklung jetzt mit ähnlich drastischen Maßnahmen.

Im Fall des Ehemannes aus Germersheim wurde die Sache allerdings wieder zurückgewiesen. Ein Formfehler ist der Grund, dass die Sache erneut verhandelt werden muss. Auffällig sei allerdings, so vermerkten die Richter, dass der Ehemann seit dem Urteil keine Sanktionen mehr übertreten habe. Allein die Drohung des Freiheitsentzuges scheint bereits die gewünschte Wirkung zu zeitigen.