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Haftstrafe für langjährigen Stalker

20.Juni 2011

Gefängnis, Foto: sulamith sallmann_flickr

Anderthalb Jahre ohne Bewährung, so lautet das Urteil des Berliner Landesgerichts für Tugrul O., der bereits zum dritten Mal vor der Strafkammer steht. Dabei sagt der Mann von sich selbst, dass er kein Verbrecher wäre, sondern nur ein “verliebter” Mann.

Für sein “Liebesopfer” Linda B. eine Erleichterung. Jahrelang stellte der 54 jährige Frau B, Verkäuferin bei Tchibo nach. Er traf sie zum ersten Mal bei ihr auf der Arbeit. Dann stalkte er sie mit über 200 Liebesbriefen, stand stundenlang vor dem Schaufenster des Ladens und all das, trotzdem er selbst verheirate war und eine kleine Tochter hatte.

Auch der Jobwechsel von Lina B. half ihr nicht. Denn der kräftige Mann, von Beruf “Rechtsbeistand” für Türken in Berlin schrieb ihr weiter und fand sie auch an ihrem neuen Arbeitsplatz.

In der Berufungsverhandlung wehrte sich Frau B. sehr konsequent. Sie sagte ihm,dass sie nichts mit ihm zu tun haben wolle und stellte ihn für seinen Taten zur Rede. Dies ließ Herrn O. allerdings unbeeindruckt.

auf eigene Kosten erwirkte sie eine Verbotsverfügung,damit er sich ihr nicht mehr nähern durfte. Er hörte jedoch nicht auf und sie zeigte ihn daraufhin an. Im ersten Verfahren erhielt er eine Verwarnung und als Strafe 6 Monate auf Bewährung.  Sogar ein Schmerzensgeld von 3000 Euro hielten ihn nicht davon ab weiter zu machen.

Langsam aber sicher, zerstörte er ihr Leben.

Schlafstörungen,Wechseln des Arbeitsplatzes und der Abbruch einer Ausbildung zur Filialleiterin waren die Folgen der psychischen Belastung, die Linda B. in den letzten Jahren durch die bizarren Annäherungsversuche des Stalkers erlitt. Dabei ging es ihm wohl weniger um “die aufrichtige Liebe zu ihr”, als um sexuelle Gelüste. In mehreren Briefen sagte ihr der Stalker,dass sie Gegenstand seiner sexuellen Phantasien sei.

Mit der Verurteilung kehrt nun hoffentlich wieder Ruhe im Leben von Frau B. ein.