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Fall vor Gericht: 7 Jahre vom Ex gestalkt

6.Dezember 2011
© Klaus Eppele - Fotolia.com

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Sieben Jahre lang verfolgte und beobachtete der Diplom-Ingenieur Franz A. seine Ex-Freundin Maria K. Der 53-Jährige ist der Frau mehrmals hinterher gezogen, als sie ihre Wohnung in München gewechselt hat, beobachtete sie mit dem Fernglas, führte ein detailliertes Tagebuch über ihre Aktivitäten und verfolgte sie im Auto auf dem Weg zur Arbeit. Manchmal warf er ihr im Vorbeifahren einen Strauß Rosen vor die Füße. Das Opfer erzählt: “Ich hatte solche Angst, dass ich die Wohnung kaum noch verlassen habe. Ich war teilweise arbeitsunfähig”.
Selbst ein richterliches Kontaktverbot konnte ihn nicht davon abhalten, Maria K. nachzustellen: 2006 erhielt er die Anordnung, sich ihr nicht mehr zu nähern, 2010 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, doch erst im April 2011 wurde er vorläufig festgenommen. Auf seinem Laptop fand die Polizei eine Datei mit dem Namen “Maria – Sporadische Beobachtungen”, die fast 100 doppelt bedruckte Seiten mit Informationen über das Opfer enthält (“7.05 Uhr: Das Licht geht bei Maria an.”). Franz A. träumte von einer gemeinsamen Zukunft mit Kind. Seine Wohnung war familiengerecht, im Schlafzimmer stand das Ehebett und das Kinderzimmer war vollständig eingerichtet. 

Nach seiner Festnahme hat sich Franz A. in stationäre Therapie begeben und sein Unrecht erkannt: “Es tut mir leid. Erst durch die Therapie habe ich eingesehen, dass ich etwas Schlimmes getan habe”. Das Richterurteil: Ein Jahr Haft mit Bewährung. A. muss sich eine Wohnung suchen, die mindestens zwei Kilometer von der des Opfers entfernt liegt, weiter in Therapie gehen und darf sich Maria K. nicht mehr als auf 100 Meter nähern. 

Das Verhalten von A. entspricht dem typischen Muster eines Stalkers. Er sammelt Informationen, um es stellen zu können. Meistens handelt es sich um Fälle von gescheiterten Beziehungen bzw. zurückgewiesenen Avancen, manchmal trifft es aber auch Arbeitskollegen oder Nachbarn. 

Stalking-Urteil gegen Demonstranten

25.Juli 2011

Abtreibungsgegner, Foto: mikael.zellmann_flickr

In Graz klage ein Gynäkologe gegen Abtreibungsgegner wegen Stalkings, die vor seiner Praxis über längere Zeit hinweg demonstrierten. Die Abtreibungsgegner wurden nun in erster Instanz verurteilt. Die Berufungsverhandlung wird in Graz stattfinden.

Die erste Verurteilung der Demonstranten fiel im April. Diese protestierten nämlich gegen legale Schwangerschaftsabbrüche. Das Ersturteil vergab Geldstrafen in Höhe von 400 bis zu 7.200 Euro. Verurteilt wurden zwei Männer und zwei Frauen, der Termin für Berufungsverhandlung vom Oberlandesgericht Graz wurde noch nicht festgelegt.

Bei den Demonstranten handelt es sich um Angehörige von zwei Organisationen, die sich gegen legale Schwangerschaftsabbrüche engagieren. In den Jahren 2009 und 2010 sollen sie angeblich immer wieder vor der Praxis des Klägers aufgetaucht worden sein. Der Arzt schlug Alarmglocken als die Aktivisten eine Wohnung über der Praxis kauften. Auch seine Patienten klagten und fühlten sich belästigt.

Das Urteil gegen die Abtreibungsgegner könnte weitreichende Folgen haben. Denn der 59.jährige Geschäftsführer einer der betroffenen Organisationen, sowie die engagierten 41-jähriger Student, und zwei Frauen im Alter von 31 und 41 Jahren verurteilt. Bisher waren solche Fälle nicht bekannt. “Die beharrliche Verfolgung in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen” wurde bis jetzt noch nie eingeklagt. Das Urteil des Landesgerichts kann daher auch wichtig für weitere zukünftigen Fälle von hoher Bedeutung sein.

Der Richter erklärte der Öffentlichkeit, dass nun alle weiteren Entscheidungen in der Hand des Oberlandesgerichts Graz liegen. Er ist von seinem Urteil überzeugt und erwartet mit Sicherheit eine Bestätigung. Von dem Landesgericht selbst war bis jetzt aber noch keine Stellungnahme eingegangen. Am Freitagnachmittag konnte man niemanden mehr erreichen, der eine Aussage hätte machen können. Zu der verurteilten Gruppe gehören auch Ewald Stadler, ein Abgeordneter des BZÖ. Diese Meldung wurde von der Partei bestätigt.

Historisches

4.Juli 2011

Foto: jox._flickr

Das Clerambault-Syndrom wurde in der Psychologie im Jahr 1927 offiziell von dem französischen Psychiater Gatian de Clerambault genannt. Heute bezeichnet man dieses Syndrom mit dem US-amerikanischen Begriff “Stalking”, welches seit den 80er Jahren sogar sträflich geahndet wird.

Das Vorkommen dieses bestimmten krankhaften Verhalten stellt man allerdings bereits in der antiken römischen sowie auch römischen Literatur. Damals hieß es noch “Erotomanie”, frei übersetzt heiß6 es “Liebeswahn”. Man nutze aber auch die Bezeichnung für “unersättliche sexuelle Begierden”. Als krankhafte Liebe sah man dieses Verhalten erst im 18. Jahrhundert an. In der Literatur wurde diese Krankheit meist am Beispiel von Frauen beschrieben, die eine wahrhafte Überzeugung hatten, ein Mann wäre in sie verliebt und dadurch anfingen, ihn zu belästige, zu bedrohen und sogar zu attackieren.

Heute kann das Stalking an Zeichen von Verfolgung, Telefonterror, Massen von Briefen, etc. festgestellt werden. Aber auch Geschenkesendungen und heimliches Filmen des Opfers und seiner Freude gehört dazu. Stalker können auch am Ausfragen der Freunde oder Nachbarn des Opfers erkannt werden. Meist spinnen sie Intrigen und versuchen in die Wohnungen des “Geliebten” einzudringen. Im schlimmsten Fall kommt es zu physischen Angriffen. Der Phantasie der Wahnsinnigen ist keine Grenze gesetzt – sie neigen auch zur Verfolgung durch PKWs, zu unangemeldeten Besuchen sowie illegalen Lauschangriffen.

Bevor der Stalker sich in seinen Liebeswahn reinsteigern kann, sollte man auf sein eigenes Frühwarnsystem achten. Fühlt man sich von Anfang an bedrängt und belästigt, sollte man sich frühzeitig zurückziehen.

Stalking ist auch in Deutschland seit 1.1.2002 im Gewaltschutzgesetz festgehalten und wird bestraft. Dies ist der Initiative von der Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin zu verdanken. Aber auch andere Staaten verschärfen die Gesetzte und bringen eigene Paragraphe über das Stalking ein.

Gefährliche Promi-Stalker

4.Mai 2011

Sandra Bullock, Quelle: lewishamdreamer_flickr

Jeder hat schon einmal von Stalkern gehört. In den Medien wird oft von Promi-Stalkern berichtet, die hinter den Reichen und Schönen her sind, aber auch unbekannte Leute werden immer wieder Opfer von Stalkern.

Diese Stalker-Gruppen sind aus psychologischer Sicht sehr unterschiedlich.
Aber was bedeutet stalken eigentlich? Übersetzt heißt stalken eigentlich nur “auf der Pirsch sein”, doch mittlerweile ist es durchaus berechtigt zu einer kriminelle Handlung erklärt worden. Stalker folgen ihren Opfern, lauern ihnen auf, belästigen sie mit Anrufen, Mails oder Briefen. Machmal brechen sie auch bei den Personen ein oder werden sogar gewalttätig.

Wenn Stalker Personen auflauern, die nicht bekannt oder prominent sind, sind es oft ehemaliger Partner, die aus gekränkten Gefühlen heraus handeln. Sie sind in den meisten Fällen einfach uneinsichtig, deprimiert über den Verlust und haben eine geringe soziale Kompetenz.

Bei Stalkern, die hinter Promis her sind, ist die Lage ein wenig anders. Bei ihnen gehen Forscher von einer krankhaften Störung aus. Sie sind wahnhaft hungrig nach Intimität und leiden in 80 Prozent der Fälle an einer psychischen Krankheit, dazu zählen Wahrnehmungsstörungen, Halluzinationen und auch Schizophrenie.
Die Stalker entwickeln eine krankhafte Zuneigung zu einer Person, die sie niemals erreichen können und nicht wenigen leiden an der Wahnvorstellung, dass auch ihr Opfer etwas für sie empfindet.

Doch von positiven Gefühlen kann man bei den Opfern nicht ausgehen, vielmehr ist Angst das bestimmende Gefühl, denn es kommt immer wieder zu Übergriffen von Seiten der Stalker. Der Stalker von Sandra Bullock versuchte sogar ihren Ehemann mit dem Auto zu überfahren.
Auch etwa die Hälfte der Attentate auf berühmte Persönlichkeiten sind Stalkern zuzuschreiben.

Bekannte Stalking Fälle

1.April 2011

Es ist sicher eine der beängstigendsten Situationen, die man sich vorstellen kann. Eine Person, die einem auf Schritt und tritt folgt und keine Hemmungen hat, in die eigene Privatssphäre einzudringen. Stalking-Opfer müssen teilweise befürchten rund um die Uhr beobachtet zu werden, ohne es zu merken. Irgendwann muss man eventuell sogar um sein Leben fürchten.

Stalking ist kein Kavaliersdelikt und schon länger ein Thema, das viel Aufmerksamkeit erregt. Sogar unsere Kanzlerin Angela Merkel wurde schon zur Zielscheibe eines offenbar verwirrten Mannes, der auf ihr Grundstück in der Uckermark vorgedrungen ist. Davor hatte er versucht ihre Wohnung in Berlin aufzusuchen. Der Stalker war Angaben zufolge wütend auf die Kanzlerin, weil sie seine Briefe an ihn nicht beantwortet hatte.

Auch Ocarpreisträgerin Jodie Foster hatte unter Stalking zu leiden. Besonders brisant: Ihr Stalker verübte sogar ein Attentat auf den damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan, um ihre Aufmerksamkeit zu erregen.

Das Stalking von Prominenten wurde mit dem Attentat auf John Lennon im Jahre 1980 erst so richtig thematisiert. In diesem Zusammenhang spricht man bei den Tätern von einem krankhaften Geltungsbedürfnis. So sagte Lennon-Attentäter Mar Chapman später: “Ich war Niemand, bis ich den wichtigsten Jemand der Welt umbrachte.” Vor kurzem erst wurde Teeniestar Miley Cyrus’ Stalker verhaftet.