Kündigung wegen Stalking

© RioPatuca - Fotolia.com

© RioPatuca - Fotolia.com

Wenn die Privatsphäre der Arbeitskollegen nicht respektiert wird, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen vorgenommen an diese vorgenommen, obwohl deren Wunsch eindeutig dagegen spricht, dann handelt es sich um schwerwiegende Verstöße eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht. Solche Tatsachen können zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, die hierbei durchaus gerechtfertigt ist. Die Umstände der jeweiligen Situation entscheiden allerdings darüber, ob es im Voraus einer einschlägigen Abmahnung bedarf.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied kürzlich, dass bei Bedrängen und Belästigen von Arbeitskollegen mit einer außerordentlichen Kündigung zu rechnen ist. Dies zeigte ein Beispiel eines Stalking-Falls, wobei ein Verwaltungsangestellter in Hessen eine Leiharbeiterin belästigte, indem er ihr Unmengen von E-Mails, Anrufen zukommen ließ und ihr ständige Besuche im Büro abstattete, die eindeutig nicht-dienstlicher Art waren.

Um weiteren privaten Kontakt zu sichern, drohte der Verwaltungsangestellte seiner Kollegin, dafür zu sorgen, dass sie keine Festanstellung beim Land Hessen erhält.
In diesem Fall liegen bereits Auffälligkeiten und Beschwerden wegen Belästigung gegen den Angestellten vor, und das Landesarbeitsgericht muss nur noch die Umstände über Notwendigkeit einer Abmahnung prüfen.

Schon einige Jahre zuvor wurde ihm durch das Landgericht das Ergebnis eines Verfahrens vor der Beschwerdestelle mitgeteilt, welches vorsah, dass sich der Verwaltungsangestellte die unmittelbare Kontaktaufnahme zu einer Mitarbeiterin zu unterlassen habe.
Bei dem darauf folgenden Fall der Leiharbeiterin und deren Anhörung, kündigte das Land das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos. Das Arbeitsgericht wie eine Kündigungsschutzklage sogar ab. 

Der Senat hatte die neue Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen und konnte nicht allein über die Rechtfertigung der Kündigung entscheiden. Noch immer ist von rechtlicher Seite her unklar, ob der Vorfall und die Beschwerden aus der Vergangenheit, in diesem Fall eine Abmahnung entbehrlich machen.

Heftige Debatten um Ariane Friedrich-Fall

 Frank Täubel - Fotolia.com

Frank Täubel - Fotolia.com

Vor Kurzem wurde es durch die Medien laut und an vieler Stelle heiß diskutiert. Man war sich jedoch kaum einig, über moralisch vertretbar oder nicht, in dem Fall um Hochspringerin und Polizeikommissarin Ariane Friedrich. Diese hatte im Internet einen Belästiger an den Pranger gestellt. Obwohl zunächst Opfer, droht Friedrich in dieser Stalking-Affäre nun ein Disziplinarverfahren der Hessischen Polizei.

Ihre Facebook-Seite nutzte die Sportlerin dazu, eine an sie gerichtete, anzügliche E-Mail zu veröffentlichen. Vervollständigt wurde das Ganze durch Ariane Friedrich, indem Name und Wohnort des Absenders angegeben wurden. Auch die Begründung für das Vorgehen fand sich auf ihrem Profil. So stellte sie klar, dass sie bereits in der Vergangenheit von Stalkern belästigt wurde und nun dringenden Grund zum Handeln sah.

Die 28-jährige Hallen-Europameisterin handelte demnach in ihren Augen aus einer Notlage heraus richtig. Um sie herum jedoch wuchs eine heftige Debatte heran, bei der man darüber streitet, ob dieses öffentliche Anprangern durch die Sportlerin nun angemessen sei oder nicht.

Auf Seite vieler Juristen wird die Kritik hörbar, Friedrich habe die Persönlichkeitsrechte des Täters verletzt, da der Inhalte der besagten Mail eindeutig als privat einzuschätzen galt. Dieser könnte sie aufgrund der Sachlage demnach auf Schadensersatz und Unterlassung verklagen. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter wolle so ein Verhalten nicht tolerieren.

Wie der Fall jedoch von juristischer Seite tatsächlich gehandhabt wird, das wird sich erst nach einer Anhörung Ariane Friedrichs zeigen. Daraufhin soll eine rechtliche Bewertung stattfinden und erst dann ließe sich über ein Disziplinarverfahren entscheiden. Über das Ergebnis der Prüfung wollte man keine Spekulationen aufstellen und berief sich für die möglichen Folgen auf die gesetzlichen Sanktionen, insofern diese Geldbußen oder einen Verweis vorsehen.

Rechtzeitiges Handeln ist wichtig

© Gina Sanders - Fotolia.com

© Gina Sanders - Fotolia.com

Stalking ist eine Form der Gewalt, die nicht unterschätzt werden sollte. Aus diesem Grund wird geraten, sich schnellstmöglich bei der Polizei zu melden, wenn der Verdacht besteht, gestalkt zu werden. Bei einem Stalkingopfer, hier X. genannt, hat die Staatsanwaltschaft in Zürich noch rechtzeitig gehandelt. Der Mann, der seiner 50jährigen Expartnerin hartnäckig nachstellte, wurde polizeilich gesucht und nun darf er sich auf keiner Art und Weise der Frau nähern.
Weil die Polizei sie nicht erst nahm, wandte sich Stalkingopfer X. an die Öffentlichkeit. Dies las Thomas Hansjakob, erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, setzte sich mit X. in Verbindung und ging dem Fall nach. Aus verschiedensten Gründen wurde dem Fall tatsächlich nicht genug nachgegangen, doch die Staatsanwaltschaft veranlasste eine polizeiliche Fahndung gegen den Expartner der Frau, der ihr wiederholt nachstellte und drohte. Somit wurde er festgenommen und blieb zwei Nächte in polizeilichem Gewahrsam. Letztendlich wurde gegen ihn ein Annäherungsverbot jeglicher Art ausgesprochen. Nun darf er in keiner Art und Weise Kontakt zu dem Opfer X. aufnehmen.
Für X. ist dies eine enorme Befreiung. Immer noch würde sie auf der Hut sein, doch sie verspüre schon eine erste Sicherheit. Rückblickend hätte sie früher handeln sollen. Es sollte sich keine einzige Frau Gewalt antun lassen von ihrem Partner, so X.
Ein Annäherungsverbot könne erteilt werden, damit sich Drohungen und Gewaltvorfälle nicht wiederholen, so Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Seit fünf Jahren habe die Konferenz der Staatsanwälte in St. Gallen ein Programm, um Gewalttäter konsequent in die Schranken weisen zu können. So werde sich bei Todesdrohungen nicht gefragt, wie erst der Drohende es meint, sondern er wird beim Wort genommen.
So kann nur zu hoffen bleiben, dass möglichst viele Betroffene sich rechtzeitig melden und das die Zahl der Gestalkten nicht immer weiter ansteigt.

Erschreckender Stalking-Fall aus der Schweiz

© Klaus Eppele - Fotolia.com

© Klaus Eppele - Fotolia.com

Derzeit sorgt ein schlimmer Stalking-Fall aus der Schweiz für Schlagzeilen: Die anonyme Frau, hier X. genannt, ging mit ihrer bewegten Geschichte an die Öffentlichkeit. Denn sie wusste einfach nicht mehr weiter: Auch die Polizei sah tatenlos zu, wie ihr Ex-Partner ihr Leben bedrohte und sie ständig unter Druck setzte. Dabei blieb es auch nicht: Zahlreiche gewalttätige Übergriffe hat es bereits gegeben. Die Berufsfrau, Mutter und Großmutter aus dem Raum St. Gallen steht kurz vor dem Zusammenbruch.

Nichts hat genützt: Eine neue Wohnung, zwei neue Handys, kaum noch Freizeitbetätigungen, zwei Anzeigen bei der Polizei, Teilnahme an der Opferhilfe, psychiatrische Betreuung. In ihrem Brief an die Zeitung schreibt X. sogar, es sei ihr egal, ob sie von ihrem Ex umgebracht oder schwer verletzt wird – sie wolle nur noch, dass der Terror endlich aufhöre. X. kann nicht verstehen, warum ihr die Schweizer Polizei kaum helfen kann.

Ihr Ex ist bereits bekannt: Auch von seinen früheren Partnerinnen hat X. mittlerweile gehört, dass er gewaltätig wurde und sie nach dem Ende der Beziehung terrorisierte und verfolgte. Der Mann ist 50 Jahre alt, arbeitslos, chronisch depressiv und ein äußerst charmanter Südländer. Erst in den letzten Tagen vor der Trennung änderte sich die Stimmung: Ihr Ex drohte ihr immer wieder mit dem Tod. Als ein Mann in St. Gallen im vergangenen November seine Frau vorsätzlich mit seinem Auto überfuhr, kommentierte er lediglich, da würde sie einmal sehen, wie einfach das ginge. Sechs Wochen lang geht der Mann in die psychiatrische Klinik, die am Ende die Behandlung abbricht, weil er sich als nicht therapierbar und kooperativ erweist.

Erst wenn die Anzeige der Frau vor einem Gericht verhandelt wird, kann die Polizei tätig werden und X. beschützen. Wie sie die Zeit bis dahin überstehen soll, dafür interessiert sich die Schweizer Justiz wohl nicht.

Polizei betreut Stalking-Opfer

© Gina Sanders - Fotolia.com

© Gina Sanders - Fotolia.com

Wenn Ronny S. (Name geändert) sein Facebook-Account öffnet, hat er bereits 15 neue Nachrichten in seinem Posteingang. Der Inhalt ist prekär. Details aus seinem Liebesleben, anhand von Statusmeldungen angefertigte Bewegungsprofile, Drohungen und Anschuldigungen. Seine Stalkerin, eine verschmähte Liebhaberin, besser gesagt seine neurotische Ex-Freundin, terrorisiert den 26-Jährigen nun seit mehr als einem Jahr. 

Ronny erinnert sich noch genau, wie das Ganze angefangen hat. In der gemeinsamen Wohung hatte er es schon lange nicht mehr ausgehalten. Der paranoide Wesenszug seiner ehemaligen Flamme war ihm nicht gleich aufgefallen. Als er eines Tages nach Hause kam, fand er eine, in akribischter Arbeit zusammengepuzzelte Seite aus seinem Tagebuch, dass er am Tag zuvor in den Müll geschmissen hatte. 

Mittlerweile nimmt die Verfolgung durch die Stalkerin geradezu groteske Züge an. “Sie scheint nie zu schlafen”, meint Ronny, “Wie ein Tier auf der Lauer, hockt diese kranke Frau hinter den Geranien meines Nachbarn und starrt stundenlang in mein opulentes Wohnzimmer”

Derartige Vorfälle häufen sich in den letzen Jahren. Gerade durch soziale Netzwerke wie Facebook hat das virtuelle Stalking neue Dimensionen angenommen. Die deutsche Justiz reagierte auf das obsessive Verhalten geschmähter Bürger und Bürgerinnen im Jahre 2007 mit dem sogenannten “Nachstellungs-Paragraphen” (§ 238 StGB). 

Wer dem Stalker durch vehementes, entschlossenes Auftreten nicht Einhalt gebieten kann, dem kann nur geraten werden, Hilfe bei der örtlichen Polizeistation einzuholen. Denn Nachstellen ist keinesfalls ein Kavalliersdelikt. Für viele Opfer ist ein geregelter Tagesablauf erschwert, bis gar nicht möglich. Der Stalker lauert in jeder Alltagssituation und wird nicht selten sogar handgreiflich. 

Erfüllt der Täter den Tatbestand des Nachstellens, so kann ihm eine Haftstrafe bis zu drei Jahren drohen. 

Promis in der Stalker-Falle

© unpict - Fotolia.com

© unpict - Fotolia.com

Natürlich hat es nicht nur Vorteile, reich, schön und berühmt zu sein. Viele Promis leiden unter besessenen Fans, die sie verfolgen, bedrohen und sogar in das eigene Heim eindringen – trotz Zäunen und Bodyguards. Opfer eines Stalkers wurde auch die Pop-Diva Madonna. Der Mann, der sie verfolgt und bedroht hat, wurde 1996 sogar zu zehn Jahren Haft deswegen verurteilt. Er hatte der Sängerin Gewalt angedroht, wollte sie zwingen, ihn zu heiraten. Nach dem Ende seiner Haftzeit wurde er in eine psychiatrische Klinik überwiesen. Vor Kurzem flüchtete er jedoch aus der Klinik in Norwalk im Südosten von Los Angeles. Die zuständige Polizei bestätigte dies und warnte, dass der Mann “hochgradig psychotisch” sei, wenn er seine Medikamente nicht nimmt. Nach einer Woche haben sie ihn schließlich gefasst und festgenommen. 

Madonna muss einen ziemlichen Schock haben, schließlich hat ihr der Stalker damals schon gedroht, dass er ihr “die Gurgel durchschneiden” wird. Sie hat sich damals hinter ihren Bodyguards versteckt, aber der Mann ist in ihre Villa eingedrungen. Ein Wachmann der Popdiva konnte ihn aufhalten, der Stalker wurde durch zwei Schüsse verletzt. Über seine Flucht hat sie sich noch nicht geäußert. Anders als Halle Berry: Auch sie wurde von dem gleichen Mann damals bedroht. Jetzt reagiert sie offenbar auf dessen Flucht und will mit ihrem Verlobten und ihrer Tochter nach Frankreich auswandern. 

Allerdings laufen nicht nur Hollywood-Divas Gefahr, Stalking-Opfer zu werden. Auch die deutsche Biathlon-Weltmeisterin Magdalena Neuner hatte schon derartige Probleme. Der Stalker, der sie mehrfach belästigt hat, wurde in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Der 44-Jährige war 2010 sogar auf Neuners Balkon geklettert und hatte an ihr Fenster geklopft. Die Sportlerin erlitt einen Schock und verständigte die Polizei.

Statistik – Stalking in Großstädten

© detailblick - Fotolia.com

© detailblick - Fotolia.com

Vor kurzem veröffentliche eine Studie die Ergebnisse darüber, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist in einer deutschen Großstadt gestalkt zu werden. Dabei wurde das Ergebnis so ermittelt, dass man sich die Anzeigen pro 100 000 Anwohner wegen Nachstellung und Stalking anschaute. Dabei gab es überraschende und vor allem auch deutliche Ergebnisse. So liegt Köln in dieser Studie mit gehörigem Abstand vorn und ist somit die Großstadt in Deutschland in der man am meisten damit rechnen muss gestalkt zu werden. Absolutes Schlusslicht ist dabei Nürnberg. Dabei sind die Unterschiede der Zahlen schon gravieren. So wurde in Köln nach den oben genannten Angaben ein Wert von über 142 ermittelt, während in Nürnberg lediglich 16 Anzeigen auf 100 000 Einwohner wegen solcher Fälle eingingen. Die Hauptstadt Berlin liegt dabei auf dem 6ten Platz und weist einen Wert von 66,2 auf, was nicht einmal die Hälfte des Spitzenreiters Köln ist. So sind Köln und der Zweite Leverkusen die einzigen beiden Städte die einen Wert über 100 erlangen. Auf den beiden Plätzen dahinter folgen zwei ostdeutsche Städte, wobei diese mit Rostock 99 und Magdeburg 73 deutlich geringere Zahlen aufweisen und so zeigen, dass vor allem im Ruhrpott eine hohe Quote zu sein scheint.

Verhaltenspsychologen erklären das Ergebnis als wenig überraschend. So tritt Stalking vor allem in den Gebieten auf in den zum einen eine große Anonymität herrscht und zum anderen eine große Scheidungsrate. So ist Nürnberg eben eine große Stadt mit Kleinstadtflair die vermittelt, dass jeder jeden kennt und somit die Verbrecherrate allgemein sehr niedrig ist. Die Scheidungsrate ist Köln dabei allgemein sehr hoch und gerade Liebeskummer ist häufig ein Grund für Stalking da man entweder sehr anhänglich wird oder sich aber rächen möchte.

London: Klinik für Stalker eröffnet

© SePp - Fotolia.com

© SePp - Fotolia.com

Nicht nur bekannte Teenie-Bands wie Tokio Hotel, die gezwungen waren, aufgrund eines militanten Stalkers mehrere Male ihren Wohnsitz zu ändern. Vor allem im privaten Bereich, von der Öffentlichkeit ungesehen, fallen immer mehr Menschen einem Stalker zum Opfer. Sie werden verfolgt, bedrängt und zum Teil massiv bedroht und beleidigt. Eine Studie ergab, dass drei Viertel aller Opfer, die von einem früherem Partner umgebracht wurden, zuvor von selbigem auch bedrängt und belästigt worden waren.
Aufgrund dieser stetig wachsenden Zahlen und Vorfälle, wurde in London im Dezember vergangenen Jahres eine Klinik eigens für Stalker eingerichtet. Dabei beruft man sich auf Untersuchungen, die Hinweis darauf geben, dass Medikamente wie Anti-Depressiva sowie auch Verhaltenstherapien und Training im Bereich Sozialkompetenz maßgebend hilfreich für Stalker sind. So ist man der Überzeugung, Leben retten zu können, indem man Stalkern Hilfe zukommen lässt.

Die neuartige Spezialabteilung befindet sich nun im St. Ann´s Hospital im nördlichen London. Um die Arbeit zu erleichtern und intensivieren, will man seine Patienten hier in vier unterschiedliche Kategorien einteilen. Zu einer Kategorie zählen jene, die von ihrem bereits einmal zurückgewiesen wurden und ihm dies nun nachtragen. Wenn das Opfer sich nicht bereit erklärt, seinen Nachsteller zurückzunehmen, werden Strafen dafür ausgeübt, die sich im Stalking äußern. Zu einer weiteren Kategorie zählen solche Verehrer, die autistische Verhaltensmuster aufweisen und dahingehend Hilfe brauchen. Weiterhin gibt es Stalker, die krankhaft besessen von ihrem Opfer sind und andere, die sich wie Jäger verhalten und oftmals mit Handschellen und Seilen bei ihrem Vorgehen erwischt werden.

Auf diese Weise teilen die behandelnden Psychiater des St. Ann´s Hospitals die Patienten und gleichzeitigen Täter in Gruppen ein, um intensiver und erfolgreicher mit ihnen arbeiten zu können. Denn bisher wurden nur jene Täter behandelt, bei denen ein anderes psychisches Problem nachgewiesen werden konnte.

Stalkingattacken mit fatalen Folgen

Länger als zwei Wochen kämpften Ärzte auf der Intensivstation in Leipzig um das Leben einer 25-jährigen Arabistik-Studentin.  Doch trotz aller Bemühungen erlag die junge Frau nach langer Zeit im Koma ihren schweren Verletzungen.
 
Am 8. November wurde Franziska S. blutüberströmt in einem Studentenwohnheim vorgefunden, wo sie offenbar einem Stalker zum Opfer gefallen war. Einige Tage später wurde ein nur wenige Jahre älterer Chemie-Student mit dem vorläufigen Verdacht auf versuchten Totschlag festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Schon vor zwei Jahren soll der Berliner sich in die junge Studentin verliebt haben und drängt sich ihr nach Abweisung, mit Mails, SMS und Geschenken auf. Franziska S. zeigte den Stalker sogar mehrmals bei der Polizei an. Am 9. November dann soll er seinem Opfer dann im Studentenwohnheim aufgelauert sein und ihr mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen haben. Zeugen wollen den 27-jährigen zur mutmaßlichen Tatzeit vom Wohnheim flüchten sehen und die Polizei ermittelt derzeit nun wegen Mord.

Im Frühjahr wurde einer 17-jährigen in Berlin von ihrem Ex-Freund der Bauch aufgeschlitzt, weil diese sich endgültig von ihm trennen wollte. Mit der Drohung, dass sie beim nächsten Mal tot wäre, stach er ihr das Messer in den Bauch und hinterließ eine Wunde, an der Basra A. fast verblutete. Dennoch klagte man den 19-jährigen Täter lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung an und verurteilte ihn zu zwei Jahren und vier Monaten Haft.

Deutschlandweit kommt es zu zahlreichen Vorfällen, bei denen vor allem Frauen Stalking-Opfer werden. Doch Untersuchungen zeigten, dass, wie auch bei den beiden jungen Frauen, am häufigsten Personen betroffen sind, die eine Beziehung mit dem Täter beendet oder einen Beziehungswunsch seinerseits abgewiesen haben. Mehr als 90 % der Opfer sind weiblich und nicht vorzugsweise Prominente, vor allem auch Berufsgruppen mit Kundenverkehr, Patienten oder Klienten können schnell zu Betroffenen werden.

Fall vor Gericht: 7 Jahre vom Ex gestalkt

© Klaus Eppele - Fotolia.com

© Klaus Eppele - Fotolia.com

Sieben Jahre lang verfolgte und beobachtete der Diplom-Ingenieur Franz A. seine Ex-Freundin Maria K. Der 53-Jährige ist der Frau mehrmals hinterher gezogen, als sie ihre Wohnung in München gewechselt hat, beobachtete sie mit dem Fernglas, führte ein detailliertes Tagebuch über ihre Aktivitäten und verfolgte sie im Auto auf dem Weg zur Arbeit. Manchmal warf er ihr im Vorbeifahren einen Strauß Rosen vor die Füße. Das Opfer erzählt: “Ich hatte solche Angst, dass ich die Wohnung kaum noch verlassen habe. Ich war teilweise arbeitsunfähig”.
Selbst ein richterliches Kontaktverbot konnte ihn nicht davon abhalten, Maria K. nachzustellen: 2006 erhielt er die Anordnung, sich ihr nicht mehr zu nähern, 2010 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, doch erst im April 2011 wurde er vorläufig festgenommen. Auf seinem Laptop fand die Polizei eine Datei mit dem Namen “Maria – Sporadische Beobachtungen”, die fast 100 doppelt bedruckte Seiten mit Informationen über das Opfer enthält (“7.05 Uhr: Das Licht geht bei Maria an.”). Franz A. träumte von einer gemeinsamen Zukunft mit Kind. Seine Wohnung war familiengerecht, im Schlafzimmer stand das Ehebett und das Kinderzimmer war vollständig eingerichtet. 

Nach seiner Festnahme hat sich Franz A. in stationäre Therapie begeben und sein Unrecht erkannt: “Es tut mir leid. Erst durch die Therapie habe ich eingesehen, dass ich etwas Schlimmes getan habe”. Das Richterurteil: Ein Jahr Haft mit Bewährung. A. muss sich eine Wohnung suchen, die mindestens zwei Kilometer von der des Opfers entfernt liegt, weiter in Therapie gehen und darf sich Maria K. nicht mehr als auf 100 Meter nähern. 

Das Verhalten von A. entspricht dem typischen Muster eines Stalkers. Er sammelt Informationen, um es stellen zu können. Meistens handelt es sich um Fälle von gescheiterten Beziehungen bzw. zurückgewiesenen Avancen, manchmal trifft es aber auch Arbeitskollegen oder Nachbarn.